Wir achten aufeinander

In unserer Gemeinde achten wir aufeinander 

(1) Ich verpflichte mich alles zu tun, dass in der Arbeit und im Miteinander der Evangelischen Kirchengemeinde Steinheim keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.

(2) Ich will die mir anvertrauten Personen, auf die ich in meiner Tätigkeit in der Gemeinde treffe vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.

(3) Ich respektiere die individuelle Persönlichkeit aller Personen, denen ich begegne und bringe ihnen
Wertschätzung und Vertrauen entgegen.

(4) Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Personen.

(5) Ich nehme die individuellen Empfindungen der Personen, denen ich begegne zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen ernst und respektiere ihre persönlichen Grenzen.

(6) Ich bin mir in meiner Rolle als MitarbeiterIn der Kirchengemeinde meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber anderen bewusst. Ich nutze meine Rolle nicht für sexuelle oder unangemessen enge persönliche Kontakte zu den mir anvertrauten Teilnehmenden aus.

(7) Mir ist bewusst, dass jede sexualbezogene Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist, mit entsprechenden Konsequenzen innerhalb der Evangelischen Kirchengemeinde, der Evang. Landeskirche sowie eventuellen zivil- und strafrechtlichen Folgen.

(8) Abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten von uns gegenüber den mir anvertrauten Schutzbefohlenen oder anderen Mitgliedern der Kirchengemeinde toleriere ich nicht und beziehe dagegen Stellung.

(9) Ich achte auf evtl. Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende bei den Gemeindeveranstaltungen und Gemeindeangeboten jeder Art, nehme diese bewusst wahr, spreche sie offen an und vertusche sie nicht. Die Leitungsperson(en)/ Hauptamtliche(n) der Kirchengemeinde Steinheim informiere ich umgehend und vertrauensvoll über derartige Vorfälle.

(10) Im Konfliktfall ziehe ich (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Dabei steht der Schutz der Kirchengemeinde und der mir anvertrauten Schutzbefohlenen an erster Stelle. 

(11) Ich fördere bei den mir anvertrauten Schutzbefohlenen ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung gerade auch gegenüber sexuellen Grenzüberschreitungen.

(12) Ich verpflichte mich, zur Umsetzung dieser Ziele insbesondere die auf den Seiten 2 und 3 dieser Selbstverpflichtung aufgeführten Hinweise zu beachten und umzusetzen. Ich achte ferner darauf, dass diese Hinweise auch von anderen Mitarbeiter/innen der evang. Kirchengemeinde Steinheim umgesetzt werden.

Der Kirchenvorstand


 

Handlungsrichtlinien

zum Vorgehen im vermuteten und/oder konkreten Fall bei sexualisierter Gewalt

Ein Übergriff wird vermutet:

  • Ruhe bewahren
  • Gesprächsbereitschaft für das Kind/den Jugendlichen zeigen
  • Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
  • Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
  • Vermutete/n Täter*in nicht konfrontieren

Ein Übergriff wird an Sie herangetragen:

  • Mitteilendem Kind/Jugendlichen Glauben schenken
  • Ruhe bewahren, keine vorschnellen, nicht abgesprochenen Entscheidungen treffen
  • Versprechen Sie dem betroffenen Kind/Jugendlichen nichts, was Sie nicht halten können. Z. B. Sie sagen es nicht weiter.
  • Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
  • Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
  • Bleiben Sie Vertrauensperson
  • Täter*in nicht konfronƟeren
  • In Deutschland gibt es keine polizeiliche Anzeigepflicht. Halten Sie Rücksprache mit der Ansprechstelle.

Sie beobachten einen Übergriff:

  • Direkt eingreifen, Übergriff ruhig und bestimmt stoppen
  • Erst dem betroffenen Kind/Jugendlichen zuwenden, dann der übergriffigen Person
  • Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
  • Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
  • Krisenteam bilden: Schutz des Kindes/Jugendlichen herstellen
  • Bei Mitarbeiter*innen arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten
  • Wichtig: Holen Sie sich Hilfe. Niemand kann den Kindern/Jugendlichen alleine helfen! Wenden Sie sich
  • an eine Fachberatungsstelle, die Ihnen hilft, Situationen richtig einzuschätzen und professionell zu handeln.

 

Hinschauen – Helfen – Handeln

Logo "Aktiv gegen Missbrauch"
Bildrechte Kirchengemeinde Steinheim

Kein Raum für Missbrauch

- das gilt in allen Einrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern verurteilt sexualisierte Gewalt aufs Schärfste und sieht sich in der Verantwortung, Unrecht sorgfältig aufzuarbeiten, Betroffene zu unterstützen und Kirche und Diakonie zu sicheren Orten zu machen.
Wenn  Sie  von  Grenzüberschreitungen  oder  sexueller  Gewalt  betroffen  sind,  etwas  beobachtet  haben  oder Angehörige von Betroffenen sind, können Sie sich gerne an uns wenden.

Ansprechpartner in der Kirchengemeinde Steinheim

Pfarrer Sebastian Wieder Tel. 08331 2906

Ansprechpartner der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt

Tel. 089 5595335 (Mo. 10-11 Uhr, Di. 17-18 Uhr)
E-Mail: ansprechstellesg@elkb.de (Antwort innerhalb von 48 Stunden)
Homepage: https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de

Telefonseelsorge

Tel. 0800 1110111 (kostenfrei, täglich, rund um die Uhr)

Außerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch von N.I.N.A. e.V.
Tel.  0800 2255530 (kostenfrei)
Chat: www.hilfe-telefon-missbrauch.online
Homepage: www.nina-info.de